PV für Tierarzneimittel (Änd. 2022: EU TAM VO 2019/6)


 

Pharmakovigilanz wird definiert als die laufende und systematische Überwachung auf dem Markt befindlicher Arzneimittel nach ihrer Zulassung. Dies gilt nicht nur für Humanarzneimittel, sondern auch für Tierarzneimittel. Dort basiert sie hauptsächlich auf Spontanberichten von Tierärzten oder Tierhaltern. Darüber hinaus werden andere Quellen wie z.B. wissenschaftliche Publikationen einbezogen. Das Ziel dieser Überwachung ist, unerwünschte Ereignisse (UE), die im Zusammenhang mit der Anwendung eines Arzneimittelts stehen, zu erkennen.

Ab dem 28.01.2022 wird die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO) in allen Mitgliedstaaten der Union angewendet.

Die wichtigsten Änderungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt:

Wichtige Änderungen durch die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung
Quelle: Wiese / BVL

Weitere Informationen sind in den folgenden Links zu finden:
Veterinärmedizin Pharmakovigilanz – Paul-Ehrlich-Institut
BVL – EU-Tierarzneimittel-Verordnung
Fragen & Antworten | Bundesverband für Tiergesundheit e.V.