Meldemöglichkeiten von Nebenwirkungen


 

Weltweit gibt es bezüglich Nebenwirkungsmeldungen ein sogenanntes „Underreporting“. Das bedeutet, dass es eigentlich viele Nebenwirkungsfälle gibt, sie aber nicht gemeldet werden. Ärzte sind laut ihrer Berufsordnung dazu zwar zum Beispiel verpflichtet, jedoch kommt es aus verschiedenen Gründen (Zeit-, Wissensmangel, Nichterkennen der Nebenwirkung, …) selten zur Meldung. Zudem wird das Meldeverhalten nicht überprüft, weil es nicht im Arzneimittelgesetz (AMG) verankert ist.

Es dürfen jedoch nicht nur Heilberufler Nebenwirkungen melden, sondern JEDER. Dazu gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Erlebt man selbst eine Nebenwirkung oder hört von jemand anderem darüber, kann man an folgende Stellen melden (telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax ist dabei irrelevant):

Oft dauert es nur wenige Minuten eine Meldung zu machen. Der Nutzen ist dabei immer hoch! Jede Meldung, und sei sie noch so klein, verbessert die Aktualität und die Genauigkeit des Sicherheitsprofils des jeweiligen Wirkstoffes. Meldet man bspw. eine Nebenwirkung, die bereits in der Gebrauchsinformation steht, trägt man dazu bei, dass sich möglicherweise an der Häufigkeitsangabe der Nebenwirkung etwas ändert. So kann jeder Mensch ein Teil der Forschung sein!