Medikationsfehler im Winter


 

Es ist Winter und es herrschen Minustemperaturen. Jemand hat sein Medikament gerade in der Apotheke abgeholt, macht sich die Jacke zu und ist auf den Weg zum Auto. Zu Hause angekommen flüchtet er sich schnell ins Warme – das Medikament bleibt auf dem Beifahrersitz liegen.

Kann ja mal passieren? Ganz so unbedenklich ist es leider nicht.

Arzneimittel müssen korrekt aufbewahrt werden, sonst können sie ihre Wirkung nicht entfalten oder gar schaden. Für die meisten gilt die Lagerung bei Raumtemperatur, also zwischen 15 und 25 °C. Lässt man ein solches Medikament im Auto liegen, nimmt es irgendwann die Außentemperatur an – und die kann im Winter sehr niedrig sein.

In der Pharmakovigilanz gehört die Falschlagerung zu den Medikationsfehlern. Kommt so etwas vor, wird es bestenfalls von den Betroffenen an das BfArM oder an den pharmazeutischen Unternehmer gemeldet, die dieses Ereignis dann in großen Datenbanken aufnehmen. So kann sichergestellt werden, dass besonders häufig vorkommende Fehler in Zukunft vermieden werden. Das kann bspw. durch Schulung von Personal oder Warnhinweisen auf Verpackung oder Beipackzettel erfolgen.