Erweiterung der Leistungen unseres Expertenteams


 

In Ergänzung zu unseren bisherigen Services freuen wir uns Ihr Unternehmen ab sofort auch mit der Funktion der Informationsbeauftragten nach §74a AMG unterstützen zu können.

Die Benennung eines Informationsbeauftragtes ist zwingend erforderlich für jeden pharmazeutischen Unternehmer, der in Deutschland Arzneimittel in den Verkehr bringt. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Prüfung und Freigabe von Packmitteln, Werbematerialien, Schulungsmaterialien und Pressetexten.

Wir freuen uns, unser Portfolio um diesen Service erweitert zu haben und stehen Ihnen gerne für mehr Informationen oder ein persönliches Angebot zur Verfügung.